Was ist TfP ?

 

Die Bezeichnung time for prints (englisch,  kurz: TfP, auch time for pictures) steht in der Fotografie für eine Vereinbarung zwischen einem Fotomodell und einem Fotografen, bei der das Modell nicht mit einer Gage, sondern mit den Resultaten der Fotoaufnahmen für seine Dienste entlohnt wird.

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Time_for_prints_(Fotografie)

Einsatzgebiete von TfP

 

Fotoaufnahmen auf TfP-Basis finden sowohl auf Amateurebene als auch im professionellen Bereich statt. Häufig finden Aufnahmen auf TfP-Basis im experimentellen Bereich Anwendung, der weniger auf die kommerzielle Auswertung der späteren Bilder abzielt, als dass sie das handwerkliche Geschick und ästhetische Gespür des Fotografen und die Ausstrahlung des Models widerspiegeln sollen. Bilder aus TfP-Fotoaufnahmen dienen somit meistens der Eigenwerbung für Modell und Fotograf.

Nutzungsrechte

 

Die Nutzungsrechte der Bilder bleiben grundsätzlich beim Fotografen, da er der Urheber der Bilder ist. Das Modell besitzt aber das Recht am eigenen Bild. Daher gilt für die Veröffentlichung durch den Fotografen:

 

Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.

 

Das Model erhält als Gegenleistung für seine Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine Vergütung in Geld, sondern eine Auswahl von bearbeiteten Fotos für die Eigenwerbung, welche der Fotograf zeitnah nach dem Shooting zur Verfügung stellt.

 

Der Fotograf verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Models.

Wie sieht der Vertrag aus?

 

TfP-Vereinbarung

 


 zwischen (Model)

 

 

 

und (Fotograf)

 

 

 

 

Ort und Datum der Aufnahmen:   

 

 1. Hintergrund der Aufnahmen:

Der Fotograf und das Model vereinbaren, dass das Model für Fotoaufnahmen dem Fotografen zur Verfügung steht und folgende Aufnahmen hergestellt werden sollen: Portrait

 

2. Einwilligung der Person und gewährte Rechte:

Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.

 

3. Bearbeitung, Veröffentlichung und Namensnennung

Der Fotograf verpflichtet sich die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Die Namensnennung des Models liegt im Ermessen des Fotografen. Das Model stimmt einer Namensnennung/Verlinkung in den sozialen Medien und auf der Homepage zu. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Models.

Da das Urheberrecht des Bildes beim Fotografen liegt, dürfen die zur Verfügung gestellten Bilder nicht weiter bearbeitet oder verändert werden.

 

4. Gegenleistung

Das Model erhält als Gegenleistung für seine Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine Vergütung in Geld, sondern eine Auswahl von bearbeiteten Fotos für die Eigenwerbung, welche der Fotograf nach dem Shooting zur Verfügung stellt. Die Auswahl der Bilder obliegt dem Fotografen. Die genaue Anzahl der zur Verfügung gestellt Bilder obliegt ebenfalls dem Fotografen. Das Model ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke (z.B. Internet, Sedcard) zu nutzen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen.

 

5. Sonstiges

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Nebenabreden bestehen nicht. Die erhobenen persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsgestaltung und soweit notwendig im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Aufnahmematerials verwendet. Eine sonstige Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe wird ausgeschlossen. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.